AGBs

Durch Anmeldung auf T3 zu den ÖMS 2011 werden folgende AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Mit Bezahlung des Startgeldes akzeptiert der/die Teilnehmer/in die Regeln und Vorschriften der Veranstaltung. Dazu zählen unter anderem die Stornobedingungen (siehe unten), die Hausordnung am Turnierort, die Anweisungen der Turnierleitung und die Prämisse des zivilisierten Verhaltens am Turnier.

Als Teilnehmer/innen gelten alle Angemeldeten, die bis Sonntag, 18. September 2011 den Turnierbeitrag entrichtet und ihre Armeeliste eingesandt haben. Bis zu diesem Datum nicht erfolgte Bezahlung oder Armeelisten-Übermittlung führt automatisch zur Abmeldung vom Turnier. Abmeldung und Rückzahlung des bezahlten Turnierbeitrages ist ohne Angabe von Gründen bis Sonntag, 18. September 2011 möglich. Nach diesem Zeitpunkt gibt es selbst bei Nichtteilnahme keine Rückzahlung. Es ist möglich, nach Absprache mit der Turnierleitung, einen bezahlten Startplatz an eine noch nicht angemeldete Person zu übertragen.

Durch Einzahlung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der Turnierleitung zustande. Eine einseitige Auflösung jenes gültig abgeschlossenen Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Recht auf Storno (Rücktritt seitens der Turnierleitung oder der Teilnehmer/innen) besteht grundsätzlich nicht.
Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, bis spätestens zwei Wochen vor dem Turniertermin die gesamte Veranstaltung unter Rückzahlung der Turnierbeiträge abzusagen.

Die Turnierleitung hat das Recht, störende, provozierende und insbesondere gewalttätige Teilnehmer/innen von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen bzw des Turnierortes zu verweisen.

Teilnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Sofern sie das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist zudem die Begleitung zumindest eines Erziehungsberechtigten am ersten Tag der Veranstaltung erforderlich.

Die Turnierleitung ist für die Durchsetzung der Regeln verantwortlich. Die Turnierleitung übernimmt keine Haftung bei aufgetretenen Schäden oder Verlusten an mitgebrachten Gütern (wie zum Beispiel Figuren).